Warum dieser Leitfaden?
Dieser Leitfaden gilt für Berlin!
Wer ein parkendes Auto auf dem Rad-, Geh- oder Rettungsweg antrifft, geht folgendermaßen vor:
- 110 anrufen: „Hier [Name], ich möchte eine Verkehrsbehinderung melden: [genauer Ort mit Stadtteil, Straße, Hausnummer/Kreuzung].“Wichtig:
- nicht sagen: „ich möchte einen Falschparker anzeigen“
- Keine Möglichkeit zum Mißverstehen des Ortes lassen!
- Entweder vor Ort bleiben (besser) oder – falls nicht möglich – weiterfahren. 110 hat die Telefonnummer automatisch, Streife ruft dann zurück.
- Wenn 110 auf App oder Online-Meldung der Ordnungsämter verweist, freundlich darauf hinweisen, dass diese Meldungen von den Ordnungsämtern nicht schnell genug bearbeitet werden. Da Radfahrer konkret behindert und gefährdet werden, muss sich jemand so schnell wie möglich kümmern.
- Wenn 110 versucht auf „Verkehrsordnungswidrigkeit“ herunterzustufen, entgegnen: „Nein, eine Behinderung, sogar Gefährdung“
- Entweder kommt dann das Ordnungsamt oder eine Polizeistreife. In der Zeit am besten recherchieren, welcher Polizeiabschnitt zuständig ist.
- Bestenfalls: Streife kommt, holt orangenen oder roten Block heraus, fragt über Funk das Kennzeichen ab und fängt an, aufzuschreiben.
- Dann kommt gleich der Abschleppwagen. Wenn der Fahrer vorher auftaucht, kommt es zu einer teuren „Leerfahrt„.
- Deine Personalien werden als Zeuge notiert (keine Angst, das hat keine Folgen für Dich).
- Manchmal weigert sich der/die Streifenbeamte/in, die Verkehrsbehinderung zu beseitigen. Hier die häufigsten „Argumente“ und die Antwort darauf. Wichtig: immer sachlich bleiben! Alle Verkehrsteilnehmer haben einen Anspruch darauf, dass eine Behinderung von der Polizei beseitigt und nicht nur mit einem viel zu billigen Knöllchen bestraft wird!
Polizei: „Wir sind nicht für Falschparker zuständig, das ist Sache des Ordnungsamts“
Antwort: „Sie sind zuständig, da das Ordnungsamt offensichtlich nicht verfügbar ist (sonst wäre es gekommen).
Polizei: „Das ist unverhältnismäßig, ich habe einen Ermessensspielraum“
Antwort: „Dies ist ein Regelfall [wichtiges Stichwort!] für eine Umsetzung!
Bitte beseitigen Sie die Verkehrsbehinderung.“
Polizei: holt grünen Block heraus, um Strafzettel zu schreiben oder sagt „Gut, dann schreiben wir eine Anzeige, wir müssen immer das mildeste Mittel wählen“
Antwort: „Bitte beseitigen Sie die Verkehrsbehinderung. Das mildeste Mittel muss auch geeignet (laut Allgemeinem Sicherheits- und Ordnungsgesetz, ASOG) sein – also die Verkehrsbehinderung wirklich beseitigen.“
Vor der Umsetzung kommt als „milderes Mittel“ nur in Frage, dass man den Fahrer durch einer Halterabfrage ausfindig machen kann und dieser das Fahrzeug selber entfernt.
Polizist: „Sie können doch vorbeifahren.“
Antwort: „Verkehrsteilnehmer werden durch dieses Fahrzeug gefährdet. Beim Vorbeifahren müssen 1,5m Sicherheitsabstand möglich sein (laut Rechtssprechung)“.
- Weigert man sich die Behinderung zu beseitigen, hilft ein Anruf beim vorgesetzten Wachleiter:
- Unter der 030-4664-x-yy-700 anrufen.
- x ist die Polizeidirektion (erste Ziffer yy)
- yy der Abschnitt.
- Unter 700 ist die Wachleitung zu erreichen.
Zuerst vom Beamten Dienstkarte (darauf steht die Dienstnummer) aushändigen lassen und/oder die Wagennummer (hinten im Seitenfenster) notieren.
Wagen 25 01 – bedeutet: Abschnitt 25, erster Wagen
Gespräch verläuft etwa so:l
- „Spreche ich mit dem Wachleiter/der Wachleiterin?“
[Erst versichern, Name merken, ggfs. nachfragen und aufschreiben ] - „Eine Funkstreife ist vor Ort“ [wichtiger Hinweis, dass es dringend ist]
- Sachverhalt kurz erläutern, ansprechen dass ein „Regelfall für die Umsetzung“ laut Geschäftsanweisung der Polizei vorliegt und die Beamten vor Ort sich weigern.
- Darum bitten, dass der Wachleiter die Beamten anruft und auffordert, gemäß der Geschäftsanweisung die Behinderung zu beseitigen.
Bestenfalls klappt es jetzt. Wenn nicht: alles aufschreiben und an uns schicken, damit wir es sammeln und veröffentlichen bzw. Gespräche mit den Vorgesetzten der Wachleiter führen können.
Zeitaufwand: überschaubar.
Effekt: groß!